Grüne Ratsanfrage zur Haushaltsplan-Verschiebung

Gerald Heere (Stellv. Fraktionsvorsitzender)

Ohne vorherige Absprache mit den Fraktionen des Rates hat die Verwaltung im Mai 2012 mitgeteilt, dass sie beabsichtige, den Haushaltsplan der Stadt Braunschweig für das Jahr 2013 erst am 19. Februar 2013 dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese Verschiebung begründet der Oberbürgermeister mit der verspäteten Beschlussfassung des Haushaltsplans 2012, aus der sich zwangsläufig ergäbe, dass die Verwaltung nicht ausreichend Zeit für die Vorbereitung eines Haushaltsbeschlusses für 2013 bereits im Dezember 2012 habe.

Eine Beschlussfassung im Februar 2013 bedeutet jedoch, dass Vorhaben, die neu in dem Haushaltsplan enthalten sind, erst begonnen werden können, wenn das Innenministerium des Landes Niedersachsen erklärt hat, keine Einwände gegen den Plan zu haben. Dies kann zu einer deutlichen Verzögerung zahlreicher neuer Maßnahmen und Vorhaben führen.

Vor diesem Hintergrund haben wir Grünen die Verwaltung zur Ratssitzung am 18. September 2012 um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Welche Auszahlungen und Maßnahmen können im Jahr 2013 nur eingeschränkt oder gar nicht vollzogen werden, bis der Bestätigungsvermerk vom Ministerium vorliegt?
  2. Welche Möglichkeiten gibt es, für diese Fälle Ausnahmen zuzulassen, so dass der Maßnahmenbeginn nicht verzögert wird?
  3. Wie will die Verwaltung zukünftig den § 114 (1) des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) einhalten, der lautet: „Die von der Vertretung beschlossene Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Vorlage soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen.“?

Eingebracht wurde diese Ratsanfrage von unserem Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und finanzpolitischen Sprecher Gerald Heere (siehe Foto). Beantwortet wurde sie vom zuständigen Finanzdezernenten Ulrich Stegemann (CDU). – Sobald uns diese Antwort schriftlich vorliegt, werden wir sie hier veröffentlichen.

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