Grüne begrüßen Willy-Brandt-Platz am Hauptbahnhof

Willy Brandt in Warschau 07.12.1970 (Copyright: Stiftung Haus der Geschichte der BRD)
Willy Brandt in Warschau 07.12.1970 (Copyright: Stiftung Haus der Geschichte der BRD)

Positiv reagieren die Grünen im Rat der Stadt Braunschweig auf den Vorschlag der Verwaltung, den Berliner Platz (zumindest teilweise) in Willy-Brandt-Platz umzubenennen. „Das ist eine gute Idee, die wir sehr begrüßen,“ kommentiert die Grüne Ratsfrau Andrea Stahl (Mitglied im Ausschuss für Kultur und Wissenschaft).

Angesichts der öffentlichen Resonanz auf diesen Vorschlag plädieren die Grünen allerdings dafür, die entsprechende Verwaltungsvorlage nicht nur – wie derzeit vorgesehen – im Bezirksrat Viewegsgarten-Bebelhof (der nach § 93 des neuen NKomVG* in dieser Frage das Entscheidungsrecht besitzt) zu behandeln. „Immerhin geht es hier um die Würdigung einer der bedeutendsten Persönlichkeiten der deutschen Nachkriegsgeschichte. Wir meinen, dass eine solche Ehrung auch vom Kulturausschuss und vom Rat beschlossen werden sollte. Unsere Fraktion würde sich dort jedenfalls gerne näher mit dem Benennungsvorschlag befassen.“

Die Pressemitteilung des Oberbürgermeisters vom 22.11.2012 werde der Person Willy Brandts im Übrigen nicht vollständig gerecht, da Herr Dr. Hoffmann dort Willy Brandt auf seine Rolle als ehemaliger Regierender Bürgermeister der heutigen Bundeshauptstadt reduziere. „Den Menschen in Deutschland und auch in Braunschweig ist Willy Brandt aber vor allem als Bundeskanzler und Friedensnobelpreis-Träger bekannt, der sich mit seiner Entspannungs- und Versöhnungspolitik um das Ansehen unseres Landes sehr verdient und auch international einen großen Namen gemacht hat. Erinnert sei in diesem Zusammenhang insbesondere an den symbolträchtigen Kniefall von Warschau (vor dem Denkmal für die Opfer des Ghetto-Aufstands).“ Es sei nicht nachvollziehbar, warum Herr Hoffmann auf die Kanzlerschaft Willy Brandts und dessen außenpolitische Erfolge (Stichwort Ostverträge/Ostpolitik) mit keinem Wort eingehe.

*NKomVG = Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz

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