
Nach Mitteilungen der Verwaltung und nach Informationen der Braunschweiger Zeitung fordern Braunschweiger Feuerwehrleute Gehaltsnachzahlungen für Überstundendienste aus den Jahren 2001 bis 2006. Strittig scheint zu sein, ob diese Nachzahlungen nur den Feuerwehrleuten zustehen, die rechtzeitig gegen die tatsächlich gezahlten Gehälter Einspruch eingelegt haben oder auch denen, die diese Dienste zwar geleistet haben, auf Einsprüche aber verzichtet haben. Es gibt in dieser Hinsicht insofern zum einen die Ebene des formalen Rechts und zum anderen die Ebene einer Gerechtigkeit im Sinne einer gleichen Bezahlung für gleiche Leistungen. Angesichts der langen Zeit, in der diese Zahlungen den Mitarbeitern bisher vorenthalten worden sind, erscheint es uns nicht zumutbar, noch länger damit zu warten.
Unsere Fraktion hat die Verwaltung vor diesem Hintergrund kurzfristig – am Tag der November-Ratssitzung (20.11.2012) – um die Beantwortung folgender dringlicher Fragen gebeten:
- Trifft es zu, dass nach einem entsprechenden Gerichtsurteil allen Berufsfeuerwehrleuten für Überstundendienste zwischen 2001 und 2006 mehr Zahlungen zugestanden hätten als tatsächlich gezahlt worden sind?
- Welche Summe steht daraus den Feuerwehrleuten im Einzelfall zu?
- Beabsichtigt die Verwaltung, diese Zahlungen unverzüglich nachträglich an alle Feuerwehrleute, die die entsprechenden Arbeitsleistungen erbracht haben, zu leisten? Falls nein, warum nicht?
Angeregt und eingebracht wurde diese Grüne Dringlichkeitsanfrage von unserer gewerkschaftlich engagierten Ratsfrau Susanne Schmedt (Mitglied im Feuerwehrausschuss), beantwortet wurde sie vom zuständigen Dezernenten Carsten Lehmann (FDP):
- Stellungnahme der Verwaltung „Nachzahlungen an Feuerwehrleute“ zur Ratssitzung am 20.11.2012
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