Grüne für Erhalt des Ambulanten Reha-Zentrums

Der„BürgerBadePark“ in der Nîmes-Str.: Standort des Ambulanten Reha-Zentrums (Foto: Barbara Schulze / Mai 2021)

Anfang Mai war bekannt geworden, dass eine wichtige Einrichtung des Klinikums Braunschweig geschlossen werden soll: Das Ambulante Reha-Zentrum im „BürgerBadePark“ an der Nîmes-Straße. Auf diese Nachricht hatten die Grünen zunächst mit einer Dringlichkeitsanfrage zur letzten Ratssitzung am 11. Mai reagiert. Seitdem hat die Ratsfraktion das Thema intensiv weiter diskutiert und verfolgt. Am 9. Juni (Mi.) ist dem Finanzdezernenten ein umfangreicher Fragenkatalog zu der geplanten Schließung zugegangen (siehe unten). Darüber hinaus haben die Grünen – gemeinsam mit SPD und CDU – zur nächsten Sitzung des Finanz- und Personalausschusses (FPA) am 1. Juli einen eigenen Tagesordnungspunkt (TOP) zum Ambulanten Reha-Zentrum beantragt.

Annika Naber

Vor diesem Hintergrund erklärt die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Annika Naber (Mitglied im Ausschuss für Soziales und Gesundheit):

„Wir halten die Pläne der Geschäftsführung nicht für nachvollziehbar und lehnen sie eindeutig ab. Für die Schließung des Ambulanten Reha-Zentrums gibt es keine ausreichende Begründung mit Darstellung der Konsequenzen für die Versorgung von Patientinnen und Patienten. Mit Blick auf eine angemessene Versorgung fordert unsere Ratsfraktion ganz klar den Erhalt dieser wichtigen Einrichtung.

Wir gehen davon aus, dass wir mit dieser Position nicht alleine sind und dass sich andere Fraktionen anschließen werden. Insofern sehen wir eine gute Chance, das umstrittene Vorhaben noch zu stoppen.“

Grüne Fragen zur geplanten Schließung des Reha-Zentrums des Städtischen Klinikums an der Nîmes-Straße:

A) Kostenstruktur und Defizit

In der Stellungnahme vom 11.05.2021 des Klinikums wird ein strukturelles Defizit zwischen jährlich 100.000 bis 200.000 Euro beschrieben, das auf Gehältern gemäß TVöD und den Räumlichkeiten basiere.

  1. Welche Höhe betrug das Defizit in den Jahren 2018, 2019 und 2020?
  2. Wie viele Quadratmeter stehen dem Klinikum in der Nîmes-Straße zur Verfügung?
  3. Wie viele Quadratmeter nutzt das ambulante Reha-Zentrum? Wird vom ambulanten Reha-Zentrum für von ihm unbenutzte Räume gezahlt?
  4. Welche Überlegungen zur Reduzierung der Fläche des ambulanten Reha-Zentrums an der Nîmes-Straße hat es bislang gegeben?
  5. Was haben die beabsichtigten Kooperationsgespräche mit dem Herzogin-Elisabeth-Hospital (HEH) und dem Krankenhaus Marienstift ergeben?

B) Behandlung aller Schweregrade an Verletzungen

In der Stellungnahme von 11.05.2021 heißt es, dass kurzfristig keine ambulanten Rehabilitationsleistungen im Klinikum Braunschweig geplant seien.

  1. Welche Schweregrade an Verletzungen darf das Klinikum Braunschweig aktuell behandeln, weil es ein ambulantes Reha-Zentrum vorweisen kann?
  2. Welche Zulassungen hat das ambulante Reha-Zentrum, die mit einer Schließung unwiederbringlich wegfielen?
  3. Wie viele Kliniken in der Region dürfen uneingeschränkt alle Schweregrade an Verletzungen behandeln?
  4. Sollen mit Aufgabe des ambulanten Reha-Zentrum gezielt gewisse Behandlungen nicht mehr am Klinikum Braunschweig durchgeführt werden?
  5. Welche Auswirkungen hat dies auf die Versorgung in der Region und die medizinische Aufstellung des Klinikum Braunschweigs?
  6. Mit welchen Konsequenzen seitens der Berufsgenossenschaften bzw. gesetzlichen Krankenversicherungen ist zu rechnen, wenn das Klinikum Braunschweig das ambulante Reha-Zentrum schließt und ärztliche Behandlung sowie Rehabilitationsmaßnahmen nicht mehr unter einem Dach erfolgen? Ist nicht eher damit zu rechnen, dass das ambulante Reha-Zentrums erweitert werden muss, um zukünftige Bedarfe zu decken? Bitte um schriftliche Stellungnahme des Braunschweigischen Gemeinde-Unfallversicherungsverbands in Abstimmung mit anderen Berufsgenossenschaften.

C) Umnutzung der Räumlichkeiten in der Nîmes-Straße

In der Stellungnahme vom 11.05.2021 durch das Klinikum Braunschweig wird deutlich, dass das ambulante Reha-Zentrum geschlossen werden soll, weil andere Angebote des Klinikums Räumlichkeiten brauchen.

  1. Welche Umgebung brauchen Kinder, die an Maßnahmen eines Sozialpädiatrischen Zentrums teilnehmen? Aufgrund des Betriebes des Schwimmbades ist anzunehmen, dass Gerüche (Chlor), Lärm und Hitze nicht förderlich sind.
  2. Welche Aufgaben des klinikeigenen Blutspendedienstes sollen in der Nîmes-Straße erfolgen?
  3. Welche baulichen Bedingungen benötigt der Blutspendedienst für die zukünftigen Aufgaben? Inwiefern wird der Ablauf des Schwimmbades von den Umbauarbeiten beeinträchtigt?
  4. Weshalb wird der Blutspendedienst nicht in der Innenstadt eingerichtet, um möglichst viele Menschen zu erreichen, die spontan Blut spenden möchten?
  5. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für Umbauarbeiten in der Nîmes-Straße, um die Räumlichkeiten auf eine mögliche Umnutzung vorzubereiten?

D) Gesamtkonzept ambulanter Rehabilitation durch das Klinikum Braunschweig

Die Pläne über die Schließung des ambulanten Reha-Zentrums sowie die in einem in der Braunschweiger Zeitung erschienenen Leserbrief von Frau Heike Neumeier geschilderten Streichungen von Reha-Betten für Hochbetagte lässt vermuten, dass seitens der Geschäftsführung des Klinikums in verschiedenen Bereichen der Rehabilitation Angebote gestrichen werden.

  1. Welches Gesamtkonzept verfolgt das Klinikum Braunschweig in Bezug auf Angebote zu Rehabilitationen?
  2. Aus welchen Gründen sind die Reha-Betten für Hochbetagte gestrichen worden, die eine wohnortnahe Versorgung ermöglichen?
  3. Welche Maßnahmen werden erarbeitet, um die Bedingungen und Rahmen von Rehabilitation so zu stärken, dass die Mitarbeitenden die Arbeit so ausüben können, wie sie diese aufgrund ihrer hohen Qualifikationen durchführen können?

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Rat der Stadt Braunschweig
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38100 Braunschweig
Tel.: 05 31/470-32 98
Fax: 05 31/470-29 83
E-mail: gruene.ratsfraktion(at)braunschweig.de
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