Fracking-Resolution im Bezirksrat Lehndorf-Watenbüttel gescheitert

Sitzungsunterbrechung wegen persönlicher Erklärung eines Bezirksratsmitglieds

Am 27.06.2012 stand auf Antrag von B90/Die Grünen eine Resolution gegen Fracking auf der Tagesordnung. Die CDU-Fraktion beantragte, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen, weil aus ihrer Sicht der Bezirksrat nicht zuständig sei. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der SPD, Grünen und BIBS abgelehnt. Die Resolution sollte nach Meinung der Mehrheit des Bezirksrates beraten werden.

Hierzu gab Karl Grziwa von der CDU-Fraktion die persönliche Erklärung ab, die Sitzung zu verlassen, da er sich nicht an einer rechtswidrigen Tagesordnung beteiligen wolle.

Die Sitzung wurde an dieser Stelle auf Antrag der SPD-Fraktion für 10 Minuten unterbrochen, um sich zu beraten.

Nach Wiederaufnahme der Sitzung erklärte Bezirksbürgermeister Frank Graffstedt, dass er die Rechtsauffassung von Karl Grziwa nicht teile, aber weder er noch der anwesende Leiter der Bezirksgeschäftsstelle Flamm diese Frage momentan rechtlich klären könnten.

Thorsten Herla von der Fraktion B90/DIE GRÜNEN rügte das Bezirksratsmitglied Grziwa dafür, dass man die Bedenken nach Zusendung der Unterlagen gegenüber der Bezirksgeschäftsstelle hätte äußern können. Das hätte die Chance geboten, seitens der Verwaltung eine rechtliche Klärung im Vorfeld der Sitzung herbeizuführen. Grziwa erklärte, die Überlegungen zu seinen Bedenken hätten bis zum Nachmittag des Sitzungstages noch angedauert .

Die Fraktion B90/DIE GRÜNEN im Stadtbezirksrat Lehndorf-Watenbüttel vertritt die Auffassung, dass es bei Resolutionen zu Fracking nicht um Zuständigkeiten geht. Eine Resolution ist eine in einen Beschluss gefasste Meinungsäußerung als Ergebnis einer Debatte *). Fracking unterliegt dem Bergbaurecht und fällt rechtlich auch nicht in die Zuständigkeit des Rates der Stadt Braunschweig. Dennoch wurde eine Resolution durch den Rat verabschiedet. Eine vom Bezirksrat ggf. rechtswidrig beschlossene Resolution hätte lediglich zur Folge gehabt, dass sie keine Rechtsgültigkeit erlangt hätte.

Eine Ablehnung der Resolution durch den Bezirksrat hat lt. Geschäftsordnung zur Folge, dass der gleiche Antrag für die Dauer von 6 Monaten nicht wieder gestellt werden darf. Darum entschied die Fraktion B90/DIE GRÜNEN, die Resolution für diese Sitzung zurückzuziehen um in der nächsten Sitzung erneut einen Antrag zu stellen. Die Bezirksgeschäftsstelle wurde gebeten, Rechtsauskünfte hierzu einzuholen.

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