In regelmäßigen Abständen kommentieren wir für die Zeitschrift Subway aktuelle Ereignisse oder Debatten.
Mit Blick auf die Mai-Ausgabe 2016 lautete die Frage von Chefredakteur Nils-Andreas Andermark diesmal:
„Braucht Satire und damit die Meinungs- und Kunstfreiheit Grenzen?
Satire – Meinungsfreiheit versus Persönlichkeitsrecht. Immer wieder, insbesondere in jüngster Zeit, werden satirische Beiträge zum politischen Thema. So auch zuletzt das „Erdogan-Gedicht“ von „Neo Magazin Royale“-Moderator Jan Böhmermann. Es schaltete sich sogar Angela Merkel ein, die den Beitrag als „bewusst verletzend“ kritisierte. Das ZDF strich schließlich, nach einer ersten Ausstrahlung, das Segment aus der Show. ZDF-Programmdirektor Dr. Norbert Himmler erklärte: „… es gibt auch Grenzen der Ironie und der Satire. In diesem Fall wurden sie klar überschritten.“ Konterkarierend hierzu eine Aussage der Charlie-Hebdo-Redaktion: „Charlie Hebdo ist nicht am Markt, um irgendwelche Grenzen zu respektieren.“ Was ist Ihre Meinung? Braucht Satire und damit die Meinungs- und Kunstfreiheit Grenzen?“
Unser Fraktionsvorsitzender Holger Herlitschke (Satire ist schließlich „Chefsache“…!) antwortete darauf folgendermaßen:
„Satire darf in Deutschland viel, aber nicht alles. Die Grenzen der Kunst- und Meinungsfreiheit sind jedoch teilweise zu eng gefasst. So sollte der Straftatbestand der „Majestätsbeleidigung“ ersatzlos gestrichen werden. Nur aufgrund dieser gesetzlichen Vorschrift konnte sich der „Fall Böhmermann“ zu einer regelrechten Staatsaffäre entwickeln. Auch wenn Jan Böhmermanns doppelbödiger Beitrag mit Schmähgedicht sehr umstritten ist: Eine strafrechtliche Verfolgung halten wir für absurd und übertrieben.“
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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