Einbürgerung und Doppelstaatsbürgerschaft

AG Integration
Die AG Integration zu Besuch bei DIDF-Interkulturelles Forum e.V.

AG Integration zu Besuch bei DIDF-Interkulturelles Forum e.V.

In diesem Jahr ist es 50 Jahre her, dass die staatlich geförderte Arbeitsmigration aus der Türkei nach Deutschland begann. Am 30.10.1961 wurde das Anwerbeabkommen zwischen der Republik Türkei und der damals noch auf Westdeutschland beschränkten Bundesrepublik Deutschland geschlossen. Aus diesem Anlass führt der Verein „DIDF-Interkulturelles Forum e.V.“ eine Veranstaltungsreihe „50 Jahre Migration – Türkiye’den Almanya’ya Göçün 50. yιlιnda“ durch. Zu der Eröffnungsveranstaltung am 27.03.2011 hatte der Verein Andreas Kamphenkel von unserer AG Intergration eingeladen mit dem Vortrag mit Präsentation „Deutsche Staatsbürger mit Verfallsdatum?“

Kamil Gömleksiz vom Vorstand der DIDF Braunschweig schilderte, wie er als kleiner Junge den Beginn der Migration erlebt hat. Da es in seinem Dorf bei Çorum in Mittelanatolien wenig Verdienstmöglichkeiten gab, hatte sein Vater häufig monatelang anderswo in der Türkei arbeiten müssen. Er und seine Geschwister vermissten den Vater schon damals sehr. Ein Schock war es dann aber für ihn, als sein Onkel ihn eines Tages vom Hüten der Ziegen holte, weil er sich von seinem Vater für noch längere Zeit verabschieden müsse. Schon am nächsten Tag reiste der Vater nach Deutschland ab. Er sah seinen Vater nicht wieder, bis dieser nach 2 Jahren erstmals auf Heimaturlaub kam.

„Gastarbeiter“ – dieser Begriff bringt auf den Punkt, wovon alle Beteiligten ausgingen: Ein Gast kommt für eine Weile zu Besuch, um dann wieder zu gehen. Diese Gäste sollten und wollten arbeiten und Geld verdienen, bevor sie in die Heimat zurückkehren würden. Aber viele blieben. „Wir riefen Arbeitskräfte und es kamen Menschen“ formulierte der Schriftsteller Max Frisch so treffend, als er die Haltung in der Schweiz gegenüber italienischen ArbeitsmigrantInnen kritisierte. Diese Einsicht setzte sich jedoch erst Jahrzehnte später durch. Die Gleichberechtigung dieser Menschen, wozu auch die Staatsbürgerrechte gehören, ist aber bis heute trotz einiger Reformen nicht erreicht. Ganz im Gegenteil, die Einbürgerungsrate sinkt sogar.

Der Vortrag unserer AG Integration „Deutsche Staatsbürger mit Verfallsdatum?“ befasst sich mit dem Optionszwang im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz. Die gesetzliche Regelung verlangt von jungen Deutschen, die auch eine bestimmte ausländische Staatsangehörigkeit, etwa die türkische, haben, diese ab 18 Jahren aufzugeben, wollen sie die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verlieren.

In der Diskussion nach dem Vortrag ging es u.a. um die Notwendigkeit, besonders durch außerparlamenarische Aktivitäten neue Mehrheiten auch in den Parlamenten zu erreichen, um den Optionszwang abschaffen und die Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaft durchsetzten zu können. Wenn die Parteien, die sich in der Opposition dafür einsetzen, dann die Bundesregierung bilden können, muss darauf geachtet werden, dass diese und andere wichtige Reformen umgehend durchgesetzt werden, um nicht wieder durch eine sich ändernde Bundesratsmehrheit o.ä. verhindert zu werden.

Unsere AG Integration setzt sich für Information gegen Optionszwang und für Doppelstaatsbürgerschaft und eine breite Zusammenarbeit zu diesem Thema (s.a. www.wider-den-Optionszwang.de) ein. Wenn wir mit unserem Vortrag mit Präsentation „Deutsche Staatsbürger mit Verfallsdatum?“ zu Euch / Ihnen kommen sollen, genügt eine Email an: rechtsanwalt.dr@kamphenkel.de.

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