Eckert & Ziegler: Entschließungsantrag der Grünen Landtagsfraktion

Gabriele Heinen-Kljajic (Landtagsabgeordnete)

Unsere Braunschweiger Landtagsabgeordnete Gabriele Heinen-Kljajic (Stellv. Fraktionsvorsitzende & Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen Landtagsfraktion) hat am heutigen Mittwoch (13.06.2012) einen Entschließungsantrag mit der Überschrift „Transparenz bei den Braunschweiger Nuklearfirmen – Schutz der Gesundheit muss höher bewertet werden als Betriebsgeheimnisse“ in den Niedersächsischen Landtag eingebracht. Dieser Antrag fordert die Landesregierung in Hannover dazu auf,

1. alle Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, die staatlichen Stellen im Zusammenhang mit der Firmengruppe Eckert und Ziegler sowie weiteren an den Standorten Braunschweig Thune und Leese betriebenen Anlagen, die über Umgangsgenehmigungen nach Atomgesetz und Strahlenschutzverordnung verfügen, vorliegen. Dies gilt für dort betriebene Anlagen

  • zur Herstellung und Lagerung von radioaktiven Präparaten für medizinische und technische Zwecke und weiteren Strahlenquellen, sowie
  • weitere Anlagen zur Lagerung, Behandlung und Verpackung von radioaktiven Abfallstoffen sowie mit radioaktiven Stoffen verunreinigten Materialien und Strahlenquellen.

2. den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf den Schutz ihrer Gesundheit höher zu bewerten, als den Schutz von Betriebsgeheimnissen der dort tätigen Firmen. Die Landesregierung erkennt im vorliegenden Fall an, dass die Öffentlichkeit das Recht hat, umfassend Informationen über gelagerte radioaktive Stoffe und den Umgang mit diesen toxischen und gesundheitsgefährdenden Stoffen bei der Produktion und der Entsorgung an den Standorten der genannten Nuklearfirmen zu erhalten.

3. es durch die Offenlegung aller Daten und Informationen der kritischen Öffentlichkeit, den Anwohnern, Bürgerinitiativen und Umweltverbänden zu ermöglichen, die Grundlagen der Umgangsgenehmigungen nachvollziehen und bewerten zu können, insbesondere warum Grenzwerte für die Strahlung in der Umgebung der Anlagen festgelegt wurden, die von den Genehmigungen anderer Atomanlagen abweichen. Den betroffenen Anwohnern muss es auf der Grundlage dieser Informationen möglich sein, zum Schutz ihrer Gesundheit ggfs. Änderungen der Genehmigungen einzufordern.

Die Begründung für diese Forderungen zum Themenkomplex Eckert & Ziegler finden Sie hier:

Entschließungsantrag der Grünen Landtagsfraktion vom 13.06.2012

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