Eckert & Ziegler: Bauvorhaben im Rat gestoppt!

Ratsherr & PlUA-Vorsitzender Holger Herlitschke (GRÜNE)
Ratsherr & PlUA-Vorsitzender Holger Herlitschke (GRÜNE)

Angesichts des großen Interesses der Anwohnerinnen und Anwohner stand ein Thema im Mittelpunkt der Ratssitzung am 13. Dezember 2011: Das umstrittene Bauvorhaben der Firma Eckert & Ziegler Nuclitec in Thune und die Reaktionen von Politik und Verwaltung auf ebendieses Bauvorhaben. Flankiert durch die Aktivitäten der Bürgerinitiative Strahlenschutz Wenden-Thune-Harxbüttel (BISS) und vorbereitet durch Anträge von BIBS und GRÜNEN im Planungs- und Umweltausschuss (PlUA) am 30. November 2011 fasste der Rat der Stadt Braunschweig folgenden richtungsweisenden Beschluss:

1. Planaufstellungsbeschluss

Für die Planbereiche WE 60 (Stadtgebiet nördlich des Mittellandkanals, südwestlich der Ortslage Thune, südlich der Harxbütteler Straße) und TH 21 (Stadtgebiet nördlich des Mittellandkanals, südwestlich der Ortslage Thune, beiderseits des Gieselwegs) wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gieselweg/Harxbütteler Straße“ unter anderem mit dem Ziel, die Zulässigkeit von Nutzungen für Anlagen zur Behandlung von Abfällen neu zu regeln, beschlossen.

2. Veränderungssperre

Für die Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes für den Planbereich „Gieselweg/Harxbütteler Straße“ wird zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre als Satzung durch die Verwaltung bis zur nächsten Ratssitzung vorbereitet.

3. Durchführung eines Expertenhearings

Es wird bis zur nächsten Ratssitzung ein öffentliches Hearing von Sachverständigen und Beteiligten zum Thema „Risiken der Verarbeitung von umweltgefährdenden Stoffen, insbesondere strahlender Abfallstoffe in der Nähe von Wohngebieten“ durchgeführt. Beteiligt sollen sein: Die Firma Eckert & Ziegler, die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS), das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das Gewerbeaufsichtssamt, das Niedersächsische Umweltministerium sowie weitere geeignete Expertinnen und Experten. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die erforderlichen Vorarbeiten zu leisten, insbesondere für die Herstellung einer breiten Öffentlichkeit zu sorgen und die geeigneten Räumlichkeiten für das Hearing selbst und die zu erwartende Öffentlichkeit bereit zu stellen.

4. Beschlusskompetenz des Rates

Der Rat beschließt, die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses für die Aufstellung von Bebauungsplänen für die genannten einzelnen Aufstellungsbeschlüsse an sich zu ziehen.

Die Punkte 2 bis 4 wurden vom Rat einstimmig, Punkt 1 mehrheitlich (gegen die Stimmen der CDU) beschlossen. Alles in allem eine erfreuliche Entwicklung, die maßgeblich von unserem Fraktionsvorsitzenden und fachpolitischen Sprecher Holger Herlitschke (Vorsitzender des Planungs- und Umweltausschusses) in die Wege geleitet wurde.

Weitere Informationen zum genannten Thema finden Sie hier:

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