Mit einem Antrag zur Ratssitzung am 11. Mai wollen die Grünen kulturelle Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen erleichtern. Damit will die Fraktion der regionalen Kulturbranche im bevorstehenden „Corona-Sommer“ eine reelle Perspektive bieten.

Den Hintergrund erläutert die Fraktionsvorsitzende und kulturpolitische Sprecherin Dr. Elke Flake wie folgt: „Angesichts der Gefahren, die in geschlossenen Räumen lauern, wollen wir die Open-Air-Saison massiv nutzen, um Auftrittsmöglichkeiten für die freie Kulturszene zu schaffen. Im Rahmen des Kulturentwicklungsprozesses ist deutlich geworden, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, wenn dieses Vorhaben nicht an bürokratischen Hürden scheitern soll. Wir wollen erreichen, dass sich Veranstalter*innen und Künstler*innen nicht mehr in einem komplizierten Geflecht von unterschiedlichen Zuständigkeiten verheddern. In unserer Stadtverwaltung gibt es ja diverse Anlaufstellen für kulturelle Events, da kann es schon mal schwierig werden und länger dauern mit der Genehmigung.“
Grüner Antrag „Kulturelle Nutzung von Freiflächen im öffentlichen Raum“ vom 06.04.2021:
Beschlussvorschlag:
Vor dem Hintergrund der Corona-Auswirkungen im Kulturbereich, der insgesamt zunehmenden Beliebtheit des öffentlichen Raums für Kulturveranstaltungen und dem Wunsch nach Belebung der Innenstadt bittet der Rat die Verwaltung, die kulturelle Nutzung von öffentlichen Flächen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wohlwollend zu prüfen und positive Unterstützung bei der Durchführung von Kulturveranstaltungen zu gewährleisten.
Dazu gehören:
- Die Ausweisung von öffentlichen Flächen in der Innenstadt, Stadtquartieren und Grünflächen, auf denen Kulturveranstaltungen möglich sind und schnell genehmigt werden können. Empfehlenswert ist eine Staffelung nach Kategorien wie z. B. Kleinere Veranstaltungen mit bis zu 100 Besucher*innen, Veranstaltungen mittlerer Größenordnung mit bis zu 300 Besucher*innen, Großveranstaltungen wie Festivals und lautere Konzerte.
- Die ausgewiesenen Flächen sollen so hergerichtet werden, dass sie für die jeweilige Nutzung für Kulturveranstaltungen geeignet sind und möglichst Stromanschluss etc. ausweisen. Wenn möglich soll die Herrichtung einiger Orte schon zum Sommer 2021 geschehen, bzw. provisorisch Flächen ausgewiesen werden.
- Die Prüfungen von Genehmigungen soll so erfolgen, dass der maximal mögliche Ermessensspielraum des rechtlichen Rahmens genutzt wird.
- Sofern die Herrichtung von Grünflächen nach der Veranstaltung nötig ist, soll ein entsprechendes Budget im Fachbereich 67 (Grünpflege) oder dem Fachbereich 41 (Kultur und Wissenschaft) bereitgestellt werden. Dazu könnten nicht ausgeschöpfte Restmittel aus dem Corona-Hilfsfonds des Kulturbereiches genutzt werden.
- Für das Jahr 2021 werden die Flächen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für die Folgejahre wird eine Nutzungsordnung erarbeitet, bei der nicht kommerzielle Veranstalter*innen keine oder nur eine geringe Gebühr zu zahlen haben.
- Im Fachbereich 41 (Kultur und Wissenschaft) wird eine Beratungs- und Ermöglichungsstelle benannt, die den Kontakt zu den unterschiedlichen Fachbereichen koordiniert. Die Verwaltung wird gebeten, eine fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe als interne „Task Force Kultur“ zu etablieren, in der schnell die notwendigen Schritte für eine Genehmigung geklärt werden.
Sachverhalt / Begründung:

Die Bundeskulturstiftung des Bundes hat für Kommunen ein großes Förderprogramm für Veranstaltungen im öffentlichen Raum ausgewiesen, um der freien Kulturszene im Sommer 2021 Auftrittsmöglichkeiten zu geben. Es ist davon auszugehen, dass eine Reihe von Nutzungsanträgen für den öffentlichen Raum gestellt werden. Schon seit Jahren erfreut sich der öffentliche Raum unabhängig von Corona gerade für den Kulturbereich zunehmender Beliebtheit, weil hier spontane und außergewöhnliche Kulturformate umgesetzt werden können und mehr als das übliche Kulturpublikum erreicht werden kann. Es gibt aber eine Reihe von Hindernissen, die der Nutzung des öffentlichen Raums entgegenstehen vom Lärmschutz, über die Notwendigkeit von Sondergenehmigungen bis hin zum Schutz der Grünanlagen und der Umwelt. Hier gilt es, so viel wie möglich zu ermöglichen, ohne das geltende Recht zu brechen. Kulturveranstalter brauchen Unterstützung und Förderung. Eine der größten und immer wieder angesprochenen Themen im Rahmen des Kulturentwicklungsprozesses waren die Schwierigkeiten der Nutzung des öffentlichen Raums, die unterschiedliche Zuständigkeit bei den Genehmigungen und der aus Sicht der Veranstalter*innen bürokratische Umgang.
Weitere Infos:
- Verwaltungsstellungnahme vom 13.04.2021 zum Grünen Antrag „Kulturelle Nutzung von Freiflächen im öffentlichen Raum“ vom 06.04.2021
- Vorgesehene Beratungsfolge: Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) am 16.04.2021, Grünflächenausschuss (GA) am 23.04.2021, Verwaltungsausschuss (VA) am 04.05.2021, Rat der Stadt Braunschweig am 11.05.2021
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Rat der Stadt Braunschweig
Rathaus, Zi. A 1.60/61
38100 Braunschweig
Tel.: 05 31/470-32 98
Fax: 05 31/470-29 83
E-mail: gruene.ratsfraktion(at)braunschweig.de
Internet: http://www.gruene-braunschweig-ratsfraktion.de
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